Gästeinformation Corona Stand 03.04.2022
Hygiene- und Infektionsschutzempfehlungen
zum Umgang mit der Corona-Pandemie
im Jugendhaus St. Altfrid
Stand 03.04.2022
Die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ist an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst worden. Damit werden die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erheblich reduziert. Sowohl die bisherigen 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht entfallen.
Dennoch ist jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person verpflichtet, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt.
Hierzu werden die Einhaltung der allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und das Tragen von medizinischen Gesichtsmasken oder FFP 2 Masken in Innenräumen (sogenannte AHA-Regeln) weiterhin empfohlen.
Bitte unterstützen Sie uns mit der Einhaltung unserer empfohlenen Hygienemaßnahmen:
- regelmäßig und gründlich Hände waschen und desinfizieren
- Handdesinfektionsspender stehen zur Verfügung
- in die Armbeuge husten und niesen
- das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske oder FFP 2 Maske:
-in Tagungs- und Innenräumen (wie: Kicker-, Tischtennis-, Kaminraum), wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Maske kann abgenommen werden, wenn alle Teilnehmenden für die Dauer des Aufenthaltes feste Sitzplätze haben.
-Beim Betreten des Empfangs und des Speisesaals, beim Gang zum Büfett oder zur Toilette. Am Tisch im Speisesaal kann die Maske selbstverständlich abgenommen werden
- Die Tagungsräume sind regelmäßig zu lüften. Die Intensität der Lüftung und die Lüftungsintervalle sollen der Anzahl der im Raum anwesenden Personen, sowie den von ihnen ausgeübten Tätigkeiten angepasst werden, zum Beispiel sportliche Betätigung, Singen oder Musizieren mit erhöhtem Aerosolausstoß
- Es erfolgt eine Belegung in Mehrbettzimmern