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Blog

Beherbergungssteuer der Stadt Essen ab 01.08.2025

Die Stadt Essen hat mit Datum 01.08.2025 eine Beherbergungssteuer eingeführt.

Damit sind wir seit dem 01. August verpflichtet, unseren Gästen die Beherbergungssteuer von 5% auf den Bruttoübernachtungspreis pro Übernachtung und Person zu berechnen. Die Jugendbildungsstätte St. Altfrid, als Betreibende des Beherbergungsbetriebs, hat die Beherbergungssteuer für die steuerpflichtigen Gäste an die Stadt zu entrichten.

Von dieser Beherbungssteuer werden einige Zielgruppen ausgenommen.

Der politische Wille zielt auf die Befreiung junger Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres ab. Diese Altersgrenze wurde bewusst gewählt und orientiert sich neben gesetzlichen Bestimmungen insbesondere am Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Essen sowie an nachfolgenden Aufenthaltszwecken, die in der aktuellen Fassung der Beherbergungssteuersatzung der Stadt Essen ausgenommen sind:

  • Aufenthalt im Rahmen von schulischen Bildungsgängen
  • Aufenthalte im Rahmen von jugendfördernden Zwecken

Die Steuerbefreiung erstreckt sich bei den oben genannten Gruppen ebenfalls auf die Begleitung.

Informationen zur Befreiung und den erforderlichen Unterlagen findet ihr hier.

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